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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - VerfGH 8/05   

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https://dejure.org/2005,10014
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - VerfGH 8/05 (https://dejure.org/2005,10014)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.2005 - VerfGH 8/05 (https://dejure.org/2005,10014)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - VerfGH 8/05 (https://dejure.org/2005,10014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten; Ablehnung des Antrags auf Ablehnug der Immunität wegen Willkür; Richtige Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Aufhebung der Immunität durch den Landtag; Anspruch des Abgeordneten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ...

  • Judicialis

    GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 46 Abs. 2; ; LV NRW Art. 30 Abs. 2; ; LV NRW Art. 48; ; VerfGHG NRW § 44 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Antrag im Organstreitverfahren wegen Immunitätsaufhebung erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten; Ablehnung des Antrags auf Ablehnug der Immunität wegen Willkür; Richtige Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Aufhebung der Immunität durch den Landtag; Anspruch des Abgeordneten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Immunität bei einem Landtagsabgeordneten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Antrag im Organstreitverfahren wegen Immunitätsaufhebung erfolglos

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 1
  • EuZW 2006, 71
  • DÖV 2006, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - VerfGH 8/05
    Demgegenüber leitet das BVerfG aus den vergleichbaren Regelungen des Art. 46 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ab, der einzelne Abgeordnete habe einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht - den repräsentativen Status des Abgeordneten grob verkennend - von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lasse (vgl. BVerfGE 104, 310, 325 ff.).

    Bei dieser Abwägung kommt dem Landtag ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 104, 310, 332).

    Nur in einem solchen Fall würde der Landtag durch Aufhebung der Immunität sich die sachfremden Erwägungen der Strafverfolgungsorgane zu eigen machen und dadurch selbst willkürlich handeln (vgl. BVerfGE 104, 310, 332 ff.).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - VerfGH 8/05
    Die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ist eine Maßnahme im Rahmen der Parlamentsautonomie, die der Landtag grundsätzlich in eigener Verantwortung trifft (vgl. BVerfGE 102, 224, 235 f.).
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